Buchhaltungshonorar

Das Honorar für Buchhaltungsmandate wird nach Zeitaufwand berechnet, welcher im wesentlichen durch die Anzahl Buchungen und der Aufbereitung der Belege durch Sie (den Mandanten) beeinflusst wird.

Wie in unserer Branche üblich, arbeiten auch wir im Stundenaufwand, welcher je nach Qualifikation der auszuführenden Dienstleistung variiert. Die nachfolgend aufgeführten Preise sind Indikationen:


Es gelten folgende Stundenansätze, exkl. Mehrwertsteuer:

  1. Administrative Arbeiten/Berichterstattung/Erfassungsarbeiten, ohne Abklärungen und Sonderarbeiten: CHF 90.— bis CHF 120.—

  2. Sozialversicherungsberatung: CHF 90.—

  3. Abschlussberatung und Abschlusserstellung je nach Schwierigkeitsgrad CHF 100.— bis CHF 130.—

  4. Erstellung Steuererklärungen von natürlichen Personen CHF 90.—

  5. 5. Aufwendige Arbeiten und Abklärungen im Steuer- und Personalbereich etc. CHF 130.— bis CHF 150.—

  6. Bring- und Holservice: bei einer Entfernung von mehr als 20 km gilt die Reisezeit als honorarberechtigte Arbeitszeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  7. Auslagen wie Reisespesen, Porti, Telefon, Fotokopien und aussergewöhnlicher Materialverbrauch sind im Honorar nicht inbegriffen. Sie werden separat verrechnet.

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